Regeln für die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)
Auf der Grundlage der EHIC haben Sie Anspruch auf medizinische Leistungen, soweit sie medizinisch notwendig sind. Der behandelnde Arzt stellt fest, ob die betreffende Leistung im konkreten Fall notwendig ist, wobei er die Art der Leistung und die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts des Versicherten in dem betreffenden Mitgliedstaat berücksichtigt.
Jeder Mitgliedstaat legt seine eigenen Kriterien und Regeln für die Gewährung medizinischer Leistungen fest, so dass ein polnischer Leistungsempfänger, der sich nach Österreich begibt, in Bezug auf den Anspruch auf medizinische Leistungen wie eine Person behandelt wird, die im österreichischen Gesundheitssystem versichert ist.
In einigen Ländern müssen Sie sich mit der EKVK ausweisen (vorzugsweise mit dem Reisepass) und eine Fotokopie der Karte beim Arzt hinterlegen, so dass es ratsam ist, mehrere Fotokopien mitzuführen.
Wie man medizinische Versorgung erhält
Sie sollten sich in Einrichtungen versorgen lassen, die einen Vertrag mit der Gebietskrankenkasse abgeschlossen haben. Eine Liste dieser Einrichtungen erhalten Sie bei Ihrer Gebietskrankenkasse.
Wenn ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist, stellt der Hausarzt einen Einweisungsschein aus, der bei der Aufnahme in die betreffende Einrichtung vorzulegen ist. In dringenden Fällen können Sie sich auch ohne Einweisungsschein in ein öffentliches Krankenhaus begeben.
Die EKVK muss dem Arzt vorgelegt werden.
Notrufnummer - 112
Entgelte für Gesundheitsdienstleistungen
Die unten aufgeführten Gebühren können leicht variieren und sind im Allgemeinen nicht erstattungsfähig, sofern nicht anders angegeben.
Die Kosten werden für jeden Tag des Krankenhausaufenthalts berechnet.20 EURO pro Tag (für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr). Das Krankenhauspersonal kann einen Krankenhausaufenthalt im Rahmen der so genannten Sonderklasse anbieten (spezielle Preisliste für einen erhöhten Pflegestandard). Wenn Sie der Sonderklasse schriftlich zustimmen, müssen Sie mit erhöhten, nicht erstattungsfähigen Kosten für Ihren Aufenthalt rechnen.
Für die zahnärztliche Behandlung gibt es eine Teilzahlung. Die Preislisten werden von den Zahnärzten frei festgelegt, so dass es sich lohnt, vor Inanspruchnahme des Dienstes nach dem Preis zu fragen.
Medikamente, die auf der österreichischen Arzneimittelliste stehen, können in jeder Apotheke auf der Grundlage eines von einem Arzt ausgestellten Rezepts mit Kassenvertrag erworben werden. Für jedes Medikament wird eine nicht rückzahlbare Gebühr von 4,70 EUR erhoben. Die Kosten für Arzneimittel, die nicht im Arzneimittelbestand enthalten sind, können von der Krankenkasse nur mit Zustimmung des Chefarztes der Kasse übernommen werden.
Der Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus ist kostenlos. Der Rücktransport nach Polen ist in der Regel vom Patienten selbst zu bezahlen. Die Bergrettung in Österreich und der Flugtransport sind kostenpflichtig! Es ist ratsam, eine private Versicherung abzuschließen, die Leistungen im Zusammenhang mit einem Skiunfall abdeckt.
HINWEIS!
Die EKVK deckt die Kosten für den Krankentransport nach Polen und die anfallenden Gebühren für medizinische Leistungen in Österreich nicht ab, so dass es ratsam ist, eine zusätzliche private Versicherung abzuschließen, um die Belastung durch diese Kosten zu vermeiden.
Verschreibungen
Erstattungsfähige Rezepte werden von einem Arzt ausgestellt, der einen Vertrag mit der Krankenkasse hat. Wird das Rezept von einem Arzt ohne Vertrag ausgestellt, kann die Krankenkasse es einem Rezept eines Vertragsarztes gleichstellen. Andernfalls müssen Sie die Kosten für die Arzneimittel selbst tragen und haben Anspruch auf Erstattung bis zur Höhe des von der Krankenkasse übernommenen Betrags.
Private Behandlung
Bei Inanspruchnahme der Dienste eines Arztes, der keinen Vertrag mit einer Krankenkasse hat, ist das Honorar des Arztes zu zahlen.
Für die Erstattung erforderliche Dokumente
Wenn Ihnen medizinische Leistungen in Rechnung gestellt werden (es sei denn, es handelt sich um einen Eigenanteil), können Sie die Erstattung dieser Kosten bei einer österreichischen Krankenkasse oder nach Ihrer Rückkehr nach Polen bei der zuständigen regionalen Zweigstelle des NFZ beantragen.
Für die Erstattung von Krankheitskosten müssen Originalbelege und Zahlungsnachweise vorgelegt werden.
Ein Ort, an dem Sie im Zweifelsfall Informationen erhalten können
Alle Informationen sind bei den Gebietskrankenkassen oder der Verbindungsstelle erhältlich:
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 2
Postfach 600
A1031 Wien, Österreich
Tel. 0043 1 711 32
Fax 0043 1 711 32 3777
Datei zum Herunterladen:
/userfiles/files/Regeln für die Verwendung der EHIC Austria.pdf