Stornierung der Reservierung

Stornierung der Reservierung

 UND BUCHUNGSBEDINGUNGEN

1/ Alle Angelegenheiten, die das Gästehaus betreffen, unterliegen der die Zuständigkeit des Gerichts in Zell am See, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren -
und sie werden diese Bestimmungen in einer separaten schriftlichen Vereinbarung festhalten.
2/ Die Bestätigung der Reservierung ist die Zahlung Kaution in der Höhe des im Angebot (das die Pension dem Gast per E-Mail zusendet) vereinbarten Betrages, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes - dann haben aber alle Bestimmungen die gleiche Wirkung wie eine Anzahlung.
(d.h. das Gästehaus ist verpflichtet, den Aufenthalt zu buchen, und der Gast ist verpflichtet, sich in dem vorgesehenen Bereich einzufinden).
3/ Das Angebot, das dem Gast unterbreitet wird, enthält den Betrag für den gesamten Aufenthalt, die Höhe der Anzahlung und die Frist für deren Zahlung. Nach Ablauf der Frist ist das Gästehaus nicht verpflichtet, einen neuen Termin zu vereinbaren und die Reservierung aufrechtzuerhalten.
4/ In Ausnahmefällen (z. B. bei Tagesbuchungen kurz vor der Ankunft) kann die Pension eine Verpflichtungserklärung als Buchungsbestätigung ausstellen. Die Zusage muss ausgefüllt, unterschrieben, eingescannt und per E-Mail an die Adresse der Pension geschickt werden.
5/ Wenn der Gast die Anzahlung geleistet hat und trotzdem nicht zu Beginn des Hoteltages - spätestens um 18.00 Uhr am Anreisetag - erscheint und das Gästehaus nicht benachrichtigt hat, erlischt die Verpflichtung zur Anmietung des Zimmers, die Anzahlung verfällt und der Gast haftet für die Stornierung der Reservierung (siehe: Stornobedingungen) 

II BEDINGUNGEN FÜR DIE STORNIERUNG DER HOTELZIMMERRESERVIERUNG

1/ Wenn ein Gast eine Reservierung vorgenommen hat (durch Zahlung einer Anzahlung oder auf eine andere vom Gästehaus akzeptierte Weise) und dennoch den Aufenthalt storniert oder nicht zum vorgesehenen Termin anreist, ist das Gästehaus berechtigt, dem Gast die folgenden Kosten in Rechnung zu stellen. Dies gilt für einzelne Gäste:

- im Falle einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor dem Anreisedatum - der Gast trägt keine Kosten und folgt Rückerstattung des in 100% gezahlten Vorschusses - dies gilt nur für die Sommersaison*
- im Falle einer Stornierung von 13 Tagen bis 8 Tagen vor dem Anreisedatum - der Gast trägt die Kosten im Wert von 70% des gesamten Aufenthaltes - dies gilt nur für die Sommersaison*
- im Falle einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Tag der Reservierung - der Gast trägt die Kosten in Höhe von 100% des gesamten Aufenthaltes - dies gilt nur für die Sommersaison*

- im Falle einer Stornierung bis zu 30 Tage vor der Ankunft - werden dem Gast keine Kosten in Rechnung gestellt und die geleistete Anzahlung wird in 100% zurückerstattet - dies gilt nur für die Wintersaison*.
- im Falle einer Stornierung von 29 Tagen bis 15 Tagen vor dem Anreisedatum - trägt der Gast die Kosten von 70% des gesamten Aufenthalts - dies gilt nur in der Wintersaison*.
- im Falle einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Tag der Reservierung - der Gast trägt die Kosten in Höhe von 100% des gesamten Aufenthalts - gilt nur für die Wintersaison*.
*Der Preis für den Aufenthalt ist im E-Mail-Angebot angegeben oder richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.

2/ Gästehaus:
- kann den Zimmermietvertrag in der Sommersaison spätestens 14 Tage und in der Wintersaison spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum des Gastes einseitig kündigen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.

III BEDINGUNGEN FÜR DIE RÜCKERSTATTUNG DER KAUTION

1/ Das Gästehaus erstattet die Anzahlung nicht, wenn der Gast den Buchungsvertrag nicht erfüllt hat.
2/ Eine Rückerstattung der Kaution ist nur möglich, wenn der Gast nachweist, dass er nicht in dem vorgesehenen Bereich ankommt.
Diese sind:
- ein von einem anerkannten Arzt oder Krankenhaus ausgestelltes Dokument, das die Krankheit der Person, die die Buchung vornimmt, oder der unmittelbaren Familie (Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie) belegt.
- Sterbeurkunde der reservierenden Person oder ihrer nächsten Angehörigen.
In anderen Fällen (z. B. Autopanne, Schaden, Unfall) wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer, damit dieser Ihnen die Kosten für die Hotelbuchung erstattet oder die von der Pension berechneten Aufenthaltskosten erstattet.
(siehe Punkt II - Stornierungsbedingungen für die Buchung eines Hotelzimmers)

IV FINANZIELLE FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM WOHNSITZ

1/ Die Pension erstattet keine Kosten, wenn ein Gast die Pension früher als im Buchungsvertrag vereinbart verlässt, sofern dies nicht von der Pension verschuldet wurde (die Pension ist nicht verantwortlich für Wetterbedingungen, Pistenverhältnisse, Staus auf den Straßen, Straßenüberlastung usw.).

2/ Wenn ein Gast während seines Aufenthalts einen Unfall erleidet und seinen Aufenthalt verkürzen muss, berechnet das Gästehaus den gesamten Betrag für den Aufenthalt und stellt der Versicherungsgesellschaft eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass der Gast den gesamten Aufenthalt bezahlt hat, ihn aber aufgrund eines Unfalls verkürzen musste.
Bitte wenden Sie sich dann bei finanziellen Ansprüchen für den nicht genutzten Zeitraum Ihres Aufenthalts an Ihren Versicherer.

3/Wenn ein Gast seinen Aufenthalt während des Aufenthalts aufgrund des Todes eines Angehörigen verkürzen muss, berechnet die Pension den Betrag für den gesamten Aufenthalt und stellt dem Versicherer eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass der Gast den gesamten Aufenthalt bezahlt hat, ihn aber aufgrund des Todes des Angehörigen verkürzen musste.
Bitte wenden Sie sich dann bei finanziellen Ansprüchen für den nicht genutzten Zeitraum Ihres Aufenthalts an Ihren Versicherer.

Rechtsgrundlage:
https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/Allgemeine_Geschaeftsbedingungen_fuer_die_Hotellerie_(AGBH).html

Versicherung und EHIC-Karte

Grundsätze der Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) Im Rahmen der EKVK haben Sie Anspruch auf medizinische Leistungen, soweit diese medizinisch notwendig sind. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine bestimmte Leistung

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Stornierung der Reservierung

 I RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN 1/ Als Gerichtsstand für alle das Gästehaus betreffenden Angelegenheiten wird das Gericht in Zell am See vereinbart, es sei denn, dass die Parteien etwas anderes vereinbaren - dies wird in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten.

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Verordnungen

        PENSIONSORDNUNG IMBACHHORN Diese Ordnung wurde von den Eigentümern der Pension erlassen und gilt für alle in der Pension untergebrachten und verweilenden Personen. HAUS HAUS-TAG

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